KREDITSACHVERSTÄNDIGER
Ein
Kreditsachverständiger
beschäftigt
sich mit der Analyse von Zahlungsströmen bei Kredit-
angelegenheiten, der Analyse der
Verhältnismäßigkeit von Zahlungsfähigkeit und
Zahlungs- verpflichtung bei Bürgschaften sowie der Analyse der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen. Einen
besonderen Schwerpunkt bildet hier die Analyse von Forderungs-
abrechnungen, da es im Zuge der Schuldrechtsreform 2001 und
den damit verbundenen Überleitungsgesetzen zur Regelung von
Altfällen zu erheblichen Fehlberechnungen kommen kann.
Die
Tätigkeit als
Kreditsachverständiger setzt eine langjährige Arbeit im
Bereich des Kreditwesens voraus.
Aufgaben
Zu
den Aufgaben eines
Kreditsachverständigen
gehört insbesondere die Überprüfung von:
- Vorfälligkeitsentschädigungen
> siehe
auch Hypothekendarlehen, Baufinanzierungen, etc..
- Die Schadensermittlung
in Streitfälle
- Die
Überprüfung der Angemessenheit der
Zinshöhe bei Zinsberechnungen
- Die
Überprüfung der Angemessenheit von
Forderungsabrechnungen
- Die Erstellung von
Kreditgutachten unter
Berücksichtigung der laufenden Rechtsprechung
- Die Ermittlung einer
Nutzungsentschädigung bei
zu hoch festgestellter Zinsberechnung
Parteigutachten bzw.
Privatgutachten
Als
Parteigutachten
bzw. Privatgutachten werden
Gutachten bezeichnet, die von einer der streitbefangenen Parteien
beauftragt werden sind die Kosten eines vorprozessual eingeholten
Privatgutachtens erstattungsfähig, wenn es aus Sicht der Partei
notwendig war, um eine ausreichende Grundlage für die
beabsichtigte
Rechtsverfolgung zu schaffen.
Alle
Tätigkeiten als
Sachverständiger erfolgen ,
objektiv - neutral -
unabhängig.
-
Spezialisiert auf Kreditgutachten nach EU / Internationalen Standards -
Privat -
Gewerbe
- Handel - Industrie