Kreditsanierung
Die Kreditsanierung
ist – zumindest in der Deutschen Kreditwirtschaft – ein relativ neues
Betätigungsfeld, welches Mitte der 1990er Jahre von der
Kreditwirtschaft erkannt wurde und etwa seit Anfang 2000 regelgerecht
umgesetzt wird.
Bei
der Kreditsanierung
geht es vornehmlich darum,
Kredite des
eigenen Institutes, die „Not leidend“ geworden sind, soweit wie
möglich
zu retten. Es umfasst diejenigen Maßnahmen, die von der Bank in
Verhandlung mit dem Kreditnehmer und anderen Gläubigern ergriffen
werden, um einen notleidenden Kredit wieder in
ordnungsgemäße Bahnen zu
lenken. Im Gegensatz zu der bis Mitte der 1990er Jahre üblichen
Praxis,
der sofortigen Sicherheitenverwertung (Zwangsversteigerung
bei Immobilien, Konkurs- bzw. Insolvenzantrag bei Unternehmen etc.),
was regelmäßig dazu führte, dass der/die Kreditnehmer
zumeist auch das
sprichwörtlich bekannte "letzte Hemd" verloren, wird in heutiger
Zeit
der Kreditsanierung zunächst der Vorrang eingeräumt.
Nicht
unerwähnt
soll bleiben, dass die Banken
selbst bisweilen durch
die sofortige Einleitung der Zwangsversteigerung zur Abschreibung des
Kredites gezwungen wurden, da der offene Kreditbetrag den
Versteigerungserlös - zum Teil bei weitem - übertraf.
Schuldrechtsreform
Einen
ganz erheblichen
Beitrag - insbesondere für
künftige Sanierungsfälle - hat der Gesetzgeber mit der
Schuldrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft trat, geleistet.
Zuvor waren insbesondere die berechneten Zinsen bei Krediten und
Hypothekendarlehen
heftig umstritten, da erhebliche Aufschläge auf den
ursprünglich
vereinbarten Zins die Regel waren. Nun dürfen ausschließlich
folgende
Zinssätze für gekündigte Kredite und Darlehen berechnet
werden.
Verbraucher
(Privatpersonen)
- für
Hypothekendarlehen =
2,5 % Aufschlag
auf den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
- für alle
anderen Kredite =
5 % Aufschlag
auf den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
Dabei
ist zu
berücksichtigen, dass es ein sog.
Zinseszinsverbot
gibt. Das heißt, gekündigte Kredite werden nicht, wie z.B.
lfd.
Kontokorrentkredite, monatlich oder vierteljährlich abgerechnet,
wobei
die aufgelaufenen Zinsen dem Kapital zugeschlagen werden, sondern
für
die Dauer der Kreditkündigung ohne Zwischenabrechnung
fortgeschrieben
und erst am Schluss werden die aufgelaufenen Zinsen dem Kapital
zugeschlagen.
Der
Basiszinssatz wird
jeweils am 1. Januar und am 1.
Juli eines jeden Jahres durch die Deutsche Bundesbank neu festgelegt.
Wenn
ein normaler
Kredit durch eine Grundschuld (sog.
dingliche
Sicherung) an rangerster Stelle gesichert wird und diese Absicherung
nach sorgfältiger Ermittlung des Verkehrswertes im Bereich von
80 % des Verkehrswertes liegt, so ist dieser Kredit in der Regel
als Hypothek zu bewerten (Urteil des BGH,
Az.: XI ZR 237/99). Dieses ist für die ursprünglich
vereinbarte
Zinshöhe von ganz erheblicher Bedeutung, da sich u.Ust. eine
Sittenwidrigkeit des Kredites nach § 138 BGB durch
Wucherzinsberechnung
ergibt!
Geschäftskredite
- für alle Kredite =
5 %
Aufschlag auf den
Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank unabhängig davon, ob es sich um reine
Kredite
oder Hypothekendarlehen handelt.
Diese
gesetzlich klare
Definition der zu berechnenden
Schuldzinsen
bei gekündigten Krediten / Darlehen, erlaubt - insbesondere bei
privaten Hypothekendarlehen und Kontokorrentkrediten
zumeist eine effiiziente Kreditsanierung, da die Zinsen in der Regel
deutlich unter den zuvor berechneten Kreditzinsen liegen, der Schuldner
zunächst also erst einmal eine deutliche Entlastung erfährt.
Abwicklung versus
Sanierung
Die
Abwicklung von Not
leidenden Krediten lag bisher bei
rechtlich versierten Mitarbeitern der Kreditinstitute,
die darauf fixiert waren, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
"das
Beste" für das Kreditinstiut aus dem Not leidenden Kredit
herauszuholen. Heute liegt der Schwerpunkt bei kaufmännischen
Mitarbeitern, die zumindest in der Lage sind
Lösungsvorschläge
außerhalb der rein rechtlichen Möglichkeiten zu erarbeiten
und mit dem
Kreditnehmer(n) umzusetzen. Erst wenn die daran anschließende
Kreditsanierung scheitert, werden die rechtlichen Möglichkeiten
ausgeschöpft.
Die
Rettung der Kredite
des Unternehmens ist
abhängig von:
- einem
schlüssigen
Sanierungskonzept
- der
Qualität des Managements
- eventuell auch der Bereitschaft
zum Wechsel des
Managements
- der Marktstellung des
Unternehmens.
Oft
engagieren sich
Banken an einer Rettung, um auf
diese Weise
einen eigenen Imageschaden abzuwenden. Durch
Überbrückungsmaßnahmen
wird zunächst die Zahlungsfähigkeit bis zu einer Entscheidung
über die
zu ergreifende Kreditsanierung gewährleistet. Dies geschieht in
Verhandlungen der Bank mit dem Kreditnehmer und anderen Gläubigern.
Maßnahmen dEr
Kreditsanierung
Folgende
Maßnahmen der Kreditsanierung sind
denkbar:
- Umschuldung
bedeutet Umwandlung
von Verbindlichkeiten
in Darlehen mit niedrigen Zinsen und längerer Laufzeit
(Tilgungsstreckung)
- Umwandlung von
Krediten in
direkte Beteiligungen
(Debt
Equity Swap): kann Haftungsrisiken mit sich bringen.
- Rangrücktritt kann unter
Umständen eine
Überschuldung abwenden, ergibt aber auch weniger Rendite.
- Freigabe von Kreditsicherheit,
die momentan nicht
für die Kreditpflichten nötig sind.
- Forderungserlass
- Sanierungskredit
- Poolbildung
Eine beabsichtigte Kreditsanierung durch
die Geschäftsleitung eines Unternehmens oder Privatperson
zwecks Zwangsabwendung, sollte nur unter Mitwirkung von Experten
(Steuerberater, Anwalt, Sachver- ständigen) beratend abgewickelt
werden.