UNABHÄNGIGER KREDITBERATER & FREIER KREDITSACHVERSTÄNDIGER

Sachverständiger für das Kreditwesen


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PRAKT./TECHN.BETRIEBSWIRT
K.J.WEBER


Kreditprüfung

Die Kreditprüfung geht jeder Kreditgewährung voraus. Sie dient Gläubigern zur Bonitätsbeurteilung von Privatpersonen und Unternehmen. Mit Hilfe ausgewählter Bonitätsanalyseinstrumente wird eine Kreditrückzahlungsprognose erstellt. Diese basiert auf einer gleichzeitigen Auswertung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Persönlichkeitsstruktur von Unternehmern bzw. leitenden Angestellten und ebenso von Privatpersonen. Dieser Teilbereich der Kreditprüfung wird als Kreditwürdigkeitsprüfung bezeichnet, der durch eine Kreditfähigkeitsprüfung ergänzt wird. Diese hat zur Aufgabe, festzustellen, ob der Kreditantragsteller rechtsgültige Kreditverträge im Namen des Unternehmens so wie in Person abschließen darf.

Kreditkontrolle / Kreditüberwachung

Feststellung, ob sich die bei der Kreditwürdigkeit ermittelten und der Kreditvergabeentscheidung zugrunde gelegten Daten zum Nachteil des Kreditgebers verändert haben. Dabei ist nur eine Orientierung an charakteristischen Tatbeständen möglich. Diese hängen im wesentlichen von der Art des Kredits und der Sicherung ab. Als Schwerpunkte der Kreditkontrolle sind anzusehen: Umstände, die zu einer ungünstigen Beurteilung des Kreditnehmers Anlass geben; Einhaltung der Zinszahlungs- und Kredittilgungsverpflichtungen nach Beitragshöhe und Termin; Wert der dinglichen Sicherheiten; Überschreitung von Kreditlinien; Einhaltung von Vereinbarungen über die Verwendung des Kredits; Entwicklung der Erfolgs- und Liquiditätslage; andere inner- und außerbetriebliche Umstände, die auf die Kreditwürdigkeit entscheidend einwirken.
Die Ergebnisse der laufenden Kreditkontrolle sind mit denen der Kreditwürdigkeitsprüfung zu vergleichen, und bei der Feststellung von Abweichungen ist deren Größe und Ursache festzustellen. Bei bedeutenden Abweichungen sind Konsequenzen zu ziehen (z. B. zusätzliche Anforderung von Kreditsicherheiten, Kündigung des Engagements).

Kreditwürdigkeitsprüfung

Beurteilung der (persönlichen oder geschäftlichen) Integrität und der wirtschaftlichen Lage (Bonität) eines Kreditnehmers (Debitor) vor der Kreditgewährung (Kredit) durch die Kreditinstitute (Bank). Prüfung der späteren Bereitschaft und Fähigkeit des Debitors zur Begleichung seiner Schuld.

Erfassung, Auswertung und Beurteilung der sich im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung ergebenden Risiken (Kreditrisiken). Dabei werden die Verhältnisse des Antragstellers, seine Bereitschaft und Fähigkeit zur fristgerechten Erfüllung der Tilgungs- und Verzinsungsverpflichtungen überprüft und anschließend über die Kreditvergabe entschieden.

Die Kreditwürdigkeitsprüfung umfaßt die Prüfung der,

(1) Rechtlichen Verhältnisse des Kreditsuchenden: Prüfung von Rechts- und Geschäftsfähigkeit Güterstand und Vertretungsbefugnis des Antragstellers bei juristischen Personen;

(2) Persönlichen Vertrauenswürdigkeit: Prüfung der Zahlungs- und Geschäftsmoral, Zuverlässigkeit bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, geschäftlichen und beruflichen Qualifikationen (von besonderer Bedeutung bei nicht dinglich gesicherten Personalkrediten);

(3) Wirtschaftliche Lage und deren mögliche Entwicklung:

(a) Strukturanalyse: 

- Entwicklung und gegenwärtiger Stand des Unternehmens (Gründung, Umgründung, Sitzverlegung, mögliche Veränderungen im Geschäftsgegenstand und -umfang, Geschäftsleitung);

- Rechtliche Verhältnisse (Haftungsumfang, Konzern oder konzernähnliche Bindungen, Beteiligungen an anderen Unternehmen, sonstige Vertragsbindungen);

- Wirtschaftliche und technische Grundlagen (Beschaffungs-, Fertigungs-, Forschungspotential, Marketing, Produkte, Konkurrenzanalyse, Konjunkturprognose für die relevanten Absatzmärkte, mittel- und langfristige Planung einschließlich Finanzplanung).

(b) Bilanzanalyse:

Wird heute im Regelfall computerunterstützt betrieben und ermöglicht damit relativ problemlos die Errechnung zahlreicher finanzwirtschaftlicher Kennzahlen, die dann ausgewertet werden. Sie ist auf folgende Felder in einem mehrperiodischen Branchen- und Betriebsvergleich ausgerichtet:

- Ertrag (absolute und relative Größen/Umsatzrelationen, Kapitalumschlagsgeschwindig-keit, Gewinnverwendungspolitik);

-  Liquidität (i. S. der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, des Liquiditätsgrades von Vermögensteilen, Vermögensdeckung i. S. der fristenkongruenten Finanzierung, Liquiditätsbelastung durch Tilgungsleistungen),

- Finanzierung (im Hinblick auf die Haftungssubstanz und damit auf die Sicherheit, Fristigkeit der Finanzierungsmittel, Kapitalquellen, Kapitalstruktur);

- Investition (Investitions- und Abschreibungspolitik, Vermögensstruktur, Ausnutzung des eingesetzten Vermögenspotentials).

- Grundlagen sind die Bilanz, GuV, Bewegungsbilanz, Liquiditätsplanung.

Bevor ein Kreditinstitut einen Kredit vergibt, versucht es zunächst systematisch die Umstände zu erfassen, die die Wahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung beeinflussen. Diese Kreditwürdigkeits- prüfung ist nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, um die Rentabilität des Kreditinstitutes dauerhaft zu gewährleisten, sondern ist gem. § 18 KWG (KWG-Kreditwesengesetz) für Kredite auch zwingend vorgeschrieben.


Im Privatkundengeschäft erfolgt die Kreditwürdigkeitsentscheidung i.d.R. nach einem persönlichen Gespräch aufgrund einer subjektiv-intuitiven Beurteilung des Kreditsachbearbeiters. Langjährige Beziehungen zwischen Kunden und Kreditinstitut (Hausbank) können sich dabei positiv auswirken. Zusätzlich zum persönlichen Gespräch werden häufig seitens des Kreditinstitutes Bonitäts-Checklisten verwendet, die die Datenbasis für Scoring-Verfahren liefern, mit denen standardisierte Kreditvergabeentscheidungen getroffen werden können.

Die Datenbasis im Firmenkundengeschäft ist aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften üblicher- weise wesentlich besser als im Privatkundengeschäft. Aus den Jahresabschlußdaten sowie Planungs- rechnungen läßt sich i.d.R. der Dateninput für standardisierte Scoring-Verfahren ermitteln. Aufgrund des üblicherweise hohen Kreditvolumens im Firmenkundengeschäft werden neben diesen Daten häufig noch Gutachten von Innungen oder Kammern über die Erfolgsaussichten des zu finanzierenden Projektes verlangt.
 

Größere Firmenkunden weisen häufig auch ein Rating von externen Ratingagenturen (z.B. Moody’s oder Standard&Poor’s) auf, aus dem die Bonität des Unternehmens im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung abgeleitet werden kann.

vgl. Basel-II

Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sind die Vermögens-, die Ertrags-und die Liquiditätslage der kreditnachfragenden Unternehmung zu untersuchen, um die objektive Kreditfähigkeit und die subjektive Kreditwürdigkeit festzustellen. Darüber hinaus, sind die Risiken des Kreditgebers aufgrund vorliegender Unterlagen und einzuholender Auskünfte darzustellen.
 


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