Kreditprüfung
Die
Kreditprüfung geht jeder Kreditgewährung voraus. Sie
dient Gläubigern zur Bonitätsbeurteilung von Privatpersonen
und Unternehmen.
Mit Hilfe ausgewählter Bonitätsanalyseinstrumente wird eine
Kreditrückzahlungsprognose erstellt. Diese basiert auf einer
gleichzeitigen Auswertung der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der Persönlichkeitsstruktur von Unternehmern bzw. leitenden
Angestellten und ebenso von Privatpersonen. Dieser Teilbereich der
Kreditprüfung wird als
Kreditwürdigkeitsprüfung bezeichnet, der durch eine
Kreditfähigkeitsprüfung ergänzt wird. Diese hat zur
Aufgabe, festzustellen, ob der Kreditantragsteller rechtsgültige
Kreditverträge im Namen des Unternehmens so wie in Person
abschließen darf.
Kreditkontrolle / Kreditüberwachung
Feststellung,
ob sich die bei der Kreditwürdigkeit ermittelten und der
Kreditvergabeentscheidung zugrunde gelegten Daten zum Nachteil des
Kreditgebers verändert haben. Dabei ist nur eine Orientierung an
charakteristischen Tatbeständen möglich. Diese hängen im
wesentlichen von der Art des Kredits und der Sicherung ab. Als
Schwerpunkte der Kreditkontrolle sind anzusehen: Umstände, die zu
einer ungünstigen Beurteilung des Kreditnehmers Anlass geben;
Einhaltung der Zinszahlungs- und Kredittilgungsverpflichtungen nach
Beitragshöhe und Termin; Wert der dinglichen Sicherheiten;
Überschreitung von Kreditlinien; Einhaltung von Vereinbarungen
über die Verwendung des Kredits; Entwicklung der Erfolgs- und
Liquiditätslage; andere inner- und außerbetriebliche
Umstände, die auf die Kreditwürdigkeit entscheidend
einwirken.
Die Ergebnisse der laufenden Kreditkontrolle sind mit denen der
Kreditwürdigkeitsprüfung zu vergleichen, und bei der
Feststellung von Abweichungen ist deren Größe und Ursache
festzustellen. Bei bedeutenden Abweichungen sind Konsequenzen zu ziehen
(z. B. zusätzliche Anforderung von Kreditsicherheiten,
Kündigung des Engagements).
Kreditwürdigkeitsprüfung
Beurteilung
der (persönlichen oder geschäftlichen)
Integrität und der wirtschaftlichen Lage (Bonität) eines
Kreditnehmers (Debitor) vor der Kreditgewährung (Kredit) durch
die Kreditinstitute (Bank). Prüfung der späteren Bereitschaft
und Fähigkeit des Debitors zur Begleichung seiner Schuld.
Erfassung,
Auswertung und Beurteilung der sich im Zusammenhang mit
einer Kreditgewährung ergebenden Risiken (Kreditrisiken). Dabei
werden die Verhältnisse des Antragstellers, seine Bereitschaft und
Fähigkeit zur fristgerechten Erfüllung der Tilgungs- und
Verzinsungsverpflichtungen überprüft und anschließend
über die Kreditvergabe entschieden.
Die
Kreditwürdigkeitsprüfung umfaßt die Prüfung der,
(1)
Rechtlichen
Verhältnisse des Kreditsuchenden: Prüfung von
Rechts- und Geschäftsfähigkeit Güterstand und
Vertretungsbefugnis des Antragstellers bei juristischen Personen;
(2)
Persönlichen Vertrauenswürdigkeit: Prüfung der
Zahlungs- und Geschäftsmoral, Zuverlässigkeit bei der
Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, geschäftlichen und
beruflichen Qualifikationen (von besonderer Bedeutung bei nicht
dinglich
gesicherten Personalkrediten);
(3)
Wirtschaftliche
Lage und deren mögliche Entwicklung:
(a)
Strukturanalyse:
-
Entwicklung und
gegenwärtiger Stand des Unternehmens
(Gründung,
Umgründung, Sitzverlegung, mögliche Veränderungen im
Geschäftsgegenstand und -umfang, Geschäftsleitung);
-
Rechtliche
Verhältnisse (Haftungsumfang, Konzern oder
konzernähnliche Bindungen, Beteiligungen an anderen Unternehmen,
sonstige Vertragsbindungen);
-
Wirtschaftliche
und technische Grundlagen (Beschaffungs-,
Fertigungs-, Forschungspotential, Marketing, Produkte,
Konkurrenzanalyse,
Konjunkturprognose für die relevanten Absatzmärkte, mittel-
und langfristige Planung einschließlich Finanzplanung).
(b)
Bilanzanalyse:
Wird
heute im
Regelfall computerunterstützt betrieben und
ermöglicht damit relativ problemlos die Errechnung zahlreicher
finanzwirtschaftlicher Kennzahlen, die dann ausgewertet werden. Sie ist
auf folgende Felder in einem mehrperiodischen Branchen- und
Betriebsvergleich ausgerichtet:
- Ertrag (absolute
und relative Größen/Umsatzrelationen,
Kapitalumschlagsgeschwindig-keit, Gewinnverwendungspolitik);
- Liquidität
(i. S. der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens,
des Liquiditätsgrades von Vermögensteilen,
Vermögensdeckung i. S. der fristenkongruenten Finanzierung,
Liquiditätsbelastung durch Tilgungsleistungen),
-
Finanzierung (im
Hinblick auf die Haftungssubstanz und damit auf die
Sicherheit, Fristigkeit der Finanzierungsmittel, Kapitalquellen,
Kapitalstruktur);
-
Investition
(Investitions- und Abschreibungspolitik,
Vermögensstruktur, Ausnutzung des eingesetzten
Vermögenspotentials).
-
Grundlagen sind
die Bilanz, GuV, Bewegungsbilanz,
Liquiditätsplanung.
Bevor ein
Kreditinstitut einen Kredit vergibt, versucht es
zunächst systematisch die Umstände zu erfassen, die die
Wahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung beeinflussen. Diese
Kreditwürdigkeits- prüfung ist nicht nur
betriebswirtschaftlich
sinnvoll, um die Rentabilität des Kreditinstitutes dauerhaft zu
gewährleisten, sondern ist gem. § 18 KWG
(KWG-Kreditwesengesetz) für Kredite auch zwingend vorgeschrieben.
Im
Privatkundengeschäft erfolgt die
Kreditwürdigkeitsentscheidung
i.d.R. nach einem persönlichen Gespräch aufgrund einer
subjektiv-intuitiven Beurteilung des Kreditsachbearbeiters.
Langjährige Beziehungen zwischen Kunden und Kreditinstitut
(Hausbank)
können sich dabei positiv auswirken. Zusätzlich zum
persönlichen Gespräch werden häufig seitens des
Kreditinstitutes Bonitäts-Checklisten verwendet, die die
Datenbasis für Scoring-Verfahren liefern, mit denen
standardisierte
Kreditvergabeentscheidungen getroffen werden können.
Die
Datenbasis im
Firmenkundengeschäft ist aufgrund der
Rechnungslegungsvorschriften üblicher- weise wesentlich besser als
im Privatkundengeschäft. Aus den Jahresabschlußdaten sowie
Planungs- rechnungen läßt sich i.d.R. der Dateninput
für
standardisierte Scoring-Verfahren ermitteln. Aufgrund des
üblicherweise hohen Kreditvolumens im Firmenkundengeschäft
werden neben diesen Daten häufig noch Gutachten von Innungen oder
Kammern über die Erfolgsaussichten des zu finanzierenden Projektes
verlangt.
Größere
Firmenkunden weisen häufig auch ein Rating von
externen Ratingagenturen (z.B. Moody’s oder Standard&Poor’s) auf,
aus dem die Bonität des Unternehmens im Rahmen der
Kreditwürdigkeitsprüfung abgeleitet werden kann.
vgl.
Basel-II
Bei
der
Kreditwürdigkeitsprüfung sind die Vermögens-,
die Ertrags-und die Liquiditätslage der kreditnachfragenden
Unternehmung zu untersuchen, um die objektive Kreditfähigkeit und
die subjektive Kreditwürdigkeit festzustellen. Darüber
hinaus,
sind die Risiken des Kreditgebers aufgrund vorliegender Unterlagen und
einzuholender Auskünfte darzustellen.