Kreditaufnahme
Ein Kredit ist das Eingehen
einer
Geldschuld
mit zeitlich verzögerter Rückzahlung. Ein Kredit wird auch
als Darlehen bezeichnet.
Das
klassische Verständnis von
"Kredit" fasst den
Begriff etwas weiter - über das pure Rechtsverhältnis hinaus.
Bei jemandem "Kredit haben" bedeutete demnach "etwas guthaben" im Sinne
von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit
kreditwürdig ist. Grundsätzlich muss die Einräumung
eines Kredites nicht notwendigerweise durch ein Kreditinstitut
erfolgen. Unter Kaufleuten beispielsweise sind Warenlieferungen gegen
eine spätere Bezahlung zu einem ausbedungenen Termin durchaus
üblich (sog. Lieferantenkredit). Der Hersteller der Ware
überlässt diese dem Käufer in Treu und Glauben,
häufig materiell unterlegt durch ein schriftliches
Zahlungsversprechen, beispielsweise einen Wechsel.
Im
privaten Bereich hat die Bedeutung
der
Warenfinanzierung beispielsweise durch einen Ratenkredit mit einer
festen Ratenvereinbarung seit den fünfziger Jahren ständig
zugenommen. Hier sind direkte Vertragsbeziehungen zwischen
Händlern und dem Endverbraucher durchaus üblich, teilweise
werden auch eigene Finanzinstitute der Hersteller - beispielsweise im
Versandhandel oder im Autohandel - eingeschaltet.
Bei
Krediten, die ohne Einschaltung von
Kreditinstituten eingeräumt werden, ist die Besicherung der
Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware
üblich. Dabei überzeugt sich der Kreditgeber von der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Bonität).
Die
Gewährung eines Kredites hat
seinen Preis
für den Kreditnehmer, den Zins, der für die Zeit bis zur
Rückzahl-ung berechnet wird.
Kreditformen
Darlehen
sind alle Kredite mit
einer festen
Tilgungsvereinbarung - in Raten oder endfällig. Sie werden meist
auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf
dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei annuitätischen
Darlehen beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der
im Laufe der Tilgung anteilig steigt.
Barkredite
werden durch eine
Kreditlinie auf
laufendem Konto oder einem separaten Konto eingeräumt. Die
Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum
gewährt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender
Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch
genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine
konkreten Rückführungs- vereinbarungen. Neben Zinsen für
die Inanspruchnahmen wird teilweise für den nicht in Anspruch
genommenen Kreditteil eine als Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen
bezeichnete zeitabhängige Vergütung in Rechnung gestellt. Der
Barkredit ist meist als revolvierender Kredit ausgestaltet, dies
erlaubt, selbst bei kurzeitiger Rückführung wieder bis zur
vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in
Anspruch zu nehmen.
Rechtlich
sind beide Formen der Geldleihe
Darlehen. Als Kreditleihe werden Avalkredite,
Akkreditivkredite und Akzeptkredite bezeichnet. Hier stellt die Bank
mit ihrer eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, da derartige
Geschäfte die Einschaltung einer Bank erfordern.
Kreditrahmenvereinbarungen
können nach den
(meist betrieblichen) Erfordernissen des Kreditnehmers als Barkredit
oder teilweise als Aval-, in Form von Akkreditiven, Darlehen oder als
Wechselkredit in Anspruch genommen werden.
Es
gibt ein paar grundsätzliche
Unterschiede in
Abhängigkeit von den Eigenschaften der Kreditnehmer. Die
Unterscheidungskriterien von privaten Kunden und Geschäftskunden
sind bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich.
Kredite
für private
Kunden
Private
Kunden sind in der Regel
abhängig
Beschäftigte oder Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben. Hier
finden besondere Vorschriften, die im Rahmen des Verbraucherschutzes
hinsichtlich der Preisangabenverordnung oder des Ausweises des
effektiven Jahreszinses Anwendung. Hiermit soll den Kunden die
Vergleichbarkeit der verschiedenen Kreditangebote erleichtert werden.
Für
die Kreditaufnahme muss die
Volljährigkeit erreicht sein. Einzelne Geschäftsbanken
verwenden automatisierte Bonitätsermittlungen aufgrund von Daten
aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung- en oder/und
Auskünften
der SCHUFA.
-
Verfügungskredite
sind eine besondere Form
des Barkredites. Das Limit wird häufig automatisiert auf der Basis
mehrerer durchschnittlicher regelmäßiger
Zahlungseingänge, wie Gehalts- oder Rentenzahlungen, ermittelt.
-
Anschaffungskredite
sind Darlehen für
einen bestimmten Konsumzweck, hier sind Laufzeiten bis zu sechs Jahren
gebräuchlich. Die Tilgungsrate umfasst neben der Kredittilgung
auch die entsprechenden Zinszahlungen. Bearbeitungsgebühren fallen
im allgemeinen zusätzlich an. Zur Beurteilung der
Kreditwürdigkeit wird eine zumutbare Belastung ermittelt, um den
Kunden vor Überschuldung zu schützen. Zur Absicherung werden
gelegentlich Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes
herangezogen. Außerdem ist der Abschluss einer Restschuld-
versicherung, einer besonderen Form der Lebensversicherung,
möglich. Die Auszahlung- erfolgt durch Gutschrift auf dem
laufenden
Konto oder durch Überweisung des Kaufpreises an den
Verkäufer.
-
Als Baufinanzierungen
werden Darlehen
bezeichnet die zum Erwerb oder Bau von Immobilien verwendet werden. Die
Tilgung erfolgt meist durch Annuitäten über einen langen
Zeitraum, 30 Jahre sind üblich. Zur Besicherung werden
Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden auf dem finanzierten
Objekt herangezogen. Die Auszahlung erfolgt meist nach Baufortschritt.
Neben meist für einen langen Zeitraum fest vereinbarten Zinsen
fallen verschiedene Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder
Gebühren für die Sicherheiten- bestellung. Üblich sind
Auszahlungsabschläge (Disagio), die die Zinsbelastung reduzieren.
Kredite
für Geschäftskunden
Geschäftskunden
sind meist
Vollkaufleute. Die
Regeln aus dem Verbraucherschutz finden hier keine Anwendung. Die
Übergänge zwischen Kreditfinanzierung und sonstiger
Finanzierung sind fließend, da den größeren
Unternehmen teilweise der Kapitalmarkt direkt zugänglich ist,
diese Möglichkeiten der direkten Nutzung des Kapitalmarktes
reichen von aktivischem Tagesgeld bis zu börsennotierten Anleihen.
-
Betriebsmittelkredite
sind Barkredite für
Finanzierung des Umlaufvermögens, die häufig als Kreditlinien
auf laufenden Konten gewährt werden. In der Regel sind sie als
revolvierende Kredite ausgestaltet und erlauben nach Reduzierung wieder
die volle Inanspruchnahme. Zusätzlich zu den Zinsen können
Kreditprovisionen für nicht in Anspruch genommene Kreditteile vom
Kreditgeber geltend gemacht werden.
-
Von strukturierten
Krediten wird gesprochen,
wenn neben der eigentlichen Kreditgewährung weitere Absprachen wie
zur Begrenzung künftiger Zinssätze oder Umschuldungs-
vereinbarungen für Folgeperioden vertraglich
vereinbart werden. Teilweise werden auch weitere derivative Produkte an
die Kreditvereinbarung gekoppelt.
-
Schuldscheindarlehen
sind Kredite, die
teilweise von Banken, teilweise auch von anderen Investoren,
gewährt werden. Hier ist die Grenze zur Kapitalbeschaffung der
Firmen fließend.
Interbankengeschäfte
Als
Interbankengeschäfte
werden
Kreditvereinbarungen unter Banken bezeichnet (in der Bankbilanz als
aufgenommene Gelder ausgewiesen).
Kredite
an
die öffentlichen Hand
Auch
an die Länder, den Staat,
Kommunen oder
Staatsbetriebe werden Kredite gegeben
Kreditgeber
Die
Bereitstellung von Krediten
erfordert den Einsatz
eigener Mittel durch den Kreditgeber. Banken setzen hierfür neben
Eigenkapital Einlagen der eigenen Kundschaft ein. Weiter gehende
Refinanzierungsmittel müssen am Kapitalmarkt beschafft werden.
Kreditinstitute
im
deutschen
Sprachraum sind
Geschäftsbanken,
meist als Universalbank betrieben, die wichtigsten Kreditgeber, die
alle Formen von Kredit vergeben. Daneben stehen Spezialbanken, wie
Hypothekenbanken, Teilzahlungsbanken mit einem Teil der möglichen
Kreditprodukte zur Verfügung. Bausparkassen vergeben Darlehen zur
Baufinanzierung. Versandhändler und Autohersteller verfügen
meist über Tochterfirmen, die Kredite zur Bezahlung der verkauften
Produkte anbieten. Von deutschen Banken werden Milliarden € Kredite an
inländische Nichtbanken gewährt.
Zur
Refinanzierung
oder Verteilung des
Kreditrisikos
können bei Großkrediten, mehrere Kreditgeber ein Konsortium
bilden und diesen Konsortialkredit gemeinschaftlich vergeben.
Als
weitere
Spezialbanken seien die
Kreditanstalt
für Wiederaufbau, Wohnungsbaukreditanstalten der Länder
erwähnt, die unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten
zinsverbilligte Darlehen anbieten, die jedoch meist über
Geschäftsbanken beantragt werden müssen, die auch die
technische Abwicklung übernehmen, für diese Dienstleistung
erhalten sie einen Teil der Zinsmarge.
Zentralbanken
als Kreditgeber
Zentralbanken
stehen als Kreditgeber
für
Geschäftsbanken zur Verfügung, sie bieten die Rediskontierung
von Wechseln an, die die Banken im Rahmen von Diskontkrediten angekauft
haben. Als Zinssatz für diese Kredite ist der Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank ( Diskontsatz ) zu zahlen. Zur
kurzfristigen Bereitstellung von Zentralbankguthaben können
Lombardkredite gegen Hinterlegung von Wertpapieren aufgenommen werden.
Dem
Staat und den
Institutionen der
öffentlichen
Hand stehen die Zentralbanken mit Kassekrediten zur Vorfinanzierung
künftiger Einnahmen zur Verfügung.
Sonstige
Kreditgeber
Lebensversicherungsgesellschaften
bieten
klassische
Baufinanzierungen an, die durch die fällige Lebensversicherung
getilgt werden, die während der Kreditlaufzeit anzusparen ist,
daneben sind die vereinbarten Darlehenszinsen zu bezahlen.
In
der dritten Welt
werden im Rahmen der
Entwicklungshilfe von verschiedenen Initiativen Mikrokredite - meist
begrenzt auf wenige hundert € - gewährt, um den Aufbau von
kleinen Gewerbebetrieben zu fördern.
Privatbanken,
Finanz -und
Investment-Gruppen, etc..
zählen ebenfalls zu den sonstigen Kreditgebern.
Von
Kreditmaklern, Finanz - oder Kreditvermittlern ist Abstand zu nehmen.
Kreditvergabe
Bei
der
Kreditvergabe der Bank an ihren
Kunden
entsteht neben einer Forderung der Bank an den Kunden auf
Rückzahlung des Kredits (Schuld) auch eine Forderung des Kunden an
die Bank, die auf Zentralbankgeld lautet, so genanntes Buchgeld oder
Giralgeld. Dieses Buchgeld wird als Bankguthaben bezeichnet und
betrachtet, obwohl bei der Kreditvergabe nichts eingelegt wird, sondern
nur Buchungen stattgefunden haben. Dieses Buchgeld hat
Zahlungsmittelcharakter. Durch die Kreditgewährung betreiben die
Geschäftsbanken immer auch Geldschöpfung.
Staatliche
Regelungen
Durch
Gesetze neben
den allgemeinen
schuldrechtlichen
Vorschriften wird die Kreditgewährung - zumindest für die
Kreditinstitute - durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und
Richtlinien streng geregelt. Namentlich aus den Regelungen, die mit den
Vorschriften nach Basel II in vielen Staaten zur Anwendung kommen,
beklagen sich mittelständische Unternehmen über eine
restriktive und teure Kreditvergabepolitik der Banken.
Schutzvorschriften
für den Kreditnehmer
Gläubigerschutz
Verschiedene
Bankpleiten Ende des 19.
Jahrhunderts
führten zu gesetzlichen Normen, die schließlich in das
Kreditwesengesetz (Deutschland und ähnlich in Österreich)
einflossen und die Höhe der Kreditvergabe durch Kreditinstitute
begrenzt und den Einsatz von anteiligen Eigenkapital der Kreditgeber
geregelt. Dabei dürfen Großkredite im Einzelfall nicht
höher als 25% des haftenden Eigenkapitals sein.
Bereits
seit langem
gilt die Vorschrift
in § 18
KWG, die die aktuelle Offenlegung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kreditnehmers regelt.
Die
Kreditinstitute
unterliegen einer
besonderen
Bankenaufsicht, die in Deutschland durch das BAFin ausgeübt wird.
Mindestanforderungen
an das Risikomanagement (MARisk)
Mit
Veröffentlichung des
Rundschreibens 18/2005
hat die Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus Basel II für
deutsche Kreditinstitute konkretisiert. Diese schreiben die Verfahren
für eine Risikoeinschätzung für Kredite mit
Ratingverfahren vor und geben Vorschriften für die Kapitaldeckung
von Krediten.
Ferner
wird die
organisatorische
Trennung zwischen der
Marktseite (Kreditvergabe) und dem Risikomanagement geregelt.
Wirtschaftspolitische
Rahmenbedingungen
Eine
Kreditvergabe
stellt auch immer eine
Geldschöpfung dar. Die Steuerung der Geldmenge obliegt der
Europäischen Zentralbank]. Es sind seit längerem statistische
Meldeverfahren zur Kreditvergabe mit Verordnung der Bundesbank
geregelt. Daneben überwacht die Evidenzzentrale alle
Millionenkredite und gibt den Kreditinstituten, Rückmeldung zur
gesamten Verschuldung von Kreditnehmern mit Millionenkrediten.
Betriebswirtschaftliche
Regeln
Bei
der
Kreditvergabe hält sich
eine Bank an
Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr
Finanzierungsrisiko zu minimieren.
Vom
Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung
-
Kreditantrag
des Kunden
-
Prüfung
der Kreditfähigkeit
-
Prüfung
der Kreditwürdigkeit (auch
wirtschaftliche Kreditfähigkeit genannt)
-
Prüfung
der angebotenen Kreditsicherheiten
-
Kreditzusage
-
Abschluss
des Kreditvertrages
-
Stellung
der Kreditsicherheiten
-
Bereitstellung
des Kredits (unter
Berücksichtigung der Auszahlungsvoraussetzungen), z.B. durch
Gutschrift auf dem Girokonto
Besicherung
des Kredits
Bei
der
Kreditvergabe wird Wert auf die
nachhaltige
Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus
laufenden Einkünften (bei Firmen: Cash Flow) erbringen zu
können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Krediten, also
mit Laufzeiten von über sechs Monaten, wird die Stellung von
Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer notwendig. In Hinblick auf
ihre Verwertbarkeit unterscheidet man:
-
"weiche
Sicherheiten": Patronatserklärungen,
Positivreverse, Bürgschaften
-
"harte/dingliche
Sicherheiten": insbesondere
Grundpfandrechte, Bardeckung, Verpfändung von Guthaben oder
Effekten. Harte Sicherheiten können nach den Basel II-Regeln
risikomindernd einen geringeren Eigenkapitaleinsatz der Bank mit sich
bringen.
Ferner
können
in den
Kreditverträgen
-
"globale
Besicherung" für mehrere
Kreditverhältnisse aus einer Bank/Kundenbeziehung
-
"Spezialsicherheiten"
nur für einen einzelnen
Kredit
vereinbart
werden.
Kosten
des
Kredites
Ein
Kreditnehmer
erhält Kredit mit
der
Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum
vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im
Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum ("% p.a.")
angegeben.
Es
gibt auch
zinsfreie Darlehen – vor
allem für
Betriebsgründungen und öffentlich geförderte
Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der
Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder
Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder
Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.
Der
Zinssatz
richtet sich vor allem nach
-
der
Laufzeit des Kredits
-
der
Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die
Kreditlaufzeit ist,
-
der
Bonität (Kreditwürdigkeit) des
Kreditnehmers,
-
den
gestellten Sicherheiten,
-
dem
momentanen und dem erwarteten Zinsniveau.
In
geringerem
Maß wird der
Zinssatz beeinflusst
von
-
der
allgemeinen Wirtschaftslage
des betreffenden Staates
-
bzw. bei
Fremdwährungskrediten jenes
Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und
-
von
dem geplanten Vorhaben, für welches der
Kredit verwendet werden soll.
Die
Nebenkosten des
Kredites können
sich
in Abhängigkeit vom Kreditvertrag aus folgenden Bestandteilen
zusammensetzen:
-
Vor
Kreditherauslage
-
Disagien
-
Kosten der
Stellung von Sicherheiten (z.B.
Notar- oder Grundbuchkosten)
-
Kosten der
Bewertung von Sicherheiten (z.B.
Gutachterkosten)
-
Bearbeitungsgebühren
(z.B. beim
Ratenkredit (*)
-
Restschuldversicherung
-
Bereitstellungszinsen
-
Während
des laufenden Kredites
-
Bei
Beendigung des Kreditvertrags
-
Vorfälligkeitsentschädigung
-
Kosten der
Freigabe von Sicherheiten (z.B.
Notar- oder Grundbuchkosten)
-
Bearbeitungsgebühren,
soweit
zulässig
Hinweis:
Nicht alle
dieser Kosten sind
im Effektivzins
enthalten.
Internationalisierung
und Globalisierung
Als
Folge des
Ausbaus des
Außenhandels wurden
zunehmend Geschäfte in ausländischen Währungen
abgeschlossen, die häufig durch Kreditgewährungen zu
finanzieren waren. Dies erfolgte zunächst unter Einschaltung von
Banken im Inland, teilweise wurden bereits ausländische
Zweigniederlassungen insbesondere der Importeure eingeschaltet, um die
Kreditkosten zu senken. Seit den 1980ern nehmen die direkten
Kreditaufnahmen im Ausland zu, da zunehmend Konzerngesellschaften
international tätig sind und ihnen teilweise die
Kapitalmärkte in Ausland direkt für Kreditaufnahmen
zugänglich sind.